Gemäß JuSchG gelten folgende Regeln:
Personen unter 18 Jahre
Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahre dürfen Konzerte („Tanzveranstaltungen“) bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener, nach Vorlage eines Lichtbildausweises, besuchen. Schülerausweise werden nicht akzeptiert.
Personen unter 16 Jahre
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis einschließlich 15 Jahre dürfen das Konzert nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (bzw. einer von den Erziehungsberechtigten beauftragten, volljährigen Person) besuchen.
Download Erziehungsbeauftragungformular
Kinder ab 6 Jahren benötigen für den Besuch einer unserer Veranstaltungen eine gültige Eintrittskarte
Personen unter 6 Jahre
Kinder unter 6 Jahre haben keinen Zutritt auf unseren Veranstaltungen.
Eine Ausnahme bilden Veranstaltungen welche „ab 18 Jahren“ deklariert sind. Hier haben nur volljährige Personen Zutritt.